Hinweis zum Schulanfang | Aktuelle Nachrichten und Informationen

!!! Kein Feuerwerk !!!

Hinweis zum Schulanfang

Es sollte selbstverständlich sein, aber da der Schulanfang kurz bevorsteht, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass bei den derzeitigen Voraussetzungen erst recht kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Grundsätzlich bedarf es, außer an Silvester, immer einer Ausnahmegenehmigung. Wer ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) abbrennt, riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 €.

Bleibt verantwortungsvoll und habt trotzdem einen schönen Schulanfang!